In den meisten Fällen ist die Angst bei Erkrankung kein Medical mehr zu erhalten unbegründet!
Beim Luftfahrt Bundesamt werden pro Jahr etwa 52000 flugmedizinische Untersuchungen eingereicht. Im Schnitt werden pro Jahr etwa 0,75% der Piloten im Rahmen der Untersuchung untauglich. Das heißt allerdings auch, dass 99,25% der Piloten nach Abschluss der Untersuchung oder am Ende eines Sondergenehmigungsverfahrens ihr Medical erhalten.
Bei Vorliegen einer Erkrankung die in "Verweisung oder Konsultation mit der Genehmigungsbehörde" geklärt werden muss, leitet der Flugmedizinische Sachverständige (AME) entsprechend der Klasse ein entsprechendes Sondergenehmigungsverfahren ein.
- Klasse 1: Verweisungsverfahren
- Klasse 2: Konsultationsverfahren
- LAPL: Konsultation nur bei Blutverdünnung oder insulinpflichtigen Diabetes. Ansonsten darf der Fliegerarzt direkt eine Entscheidung treffen.
WICHTIG: Haben Sie keine Angst mit der Fliegerarzt Kontakt aufzunehmen! Je schneller Sie die Erkrankung und benötigte Therapie mit dem Fliegerarzt besprechen umso schneller ist das Sondergenehmigungsverfahren eingeleitet und Sie erhalten eine Entscheidung bzgl. Ihrer Tauglichkeit.
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